Grundsicherung in Deutschland im Jahr 2026: Wer erhält mindestens 563 €?
Inhaltsübersicht
- Was ist die Grundsicherung in Deutschland?
- Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?
- Wie hoch ist die Leistung im Jahr 2026?
- Was ist im Gesamtbetrag der Sozialhilfe enthalten?
- Wann wird der Zuschlag von 17 % gewährt?
- Wie wirken sich Einkommen und Vermögen auf die Auszahlung aus?
- Wie wird die Grundsicherung berechnet: Beispiele?
- Wie beantragt man die Grundsicherung?
In Deutschland können Personen im Rentenalter sowie volljährige Personen mit dauerhafter Vollinvalidität Grundsicherung beantragen, wenn ihr eigenes Einkommen nicht zum Leben ausreicht. Die Beihilfe umfasst eine Standardzahlung, angemessene Kosten für Wohnen und Heizen, Sozialversicherungsbeiträge sowie gesetzlich vorgesehene Zuschläge. Erfahren Sie mehr über die Beträge im Jahr 2026, die finanziellen Obergrenzen und das Antragsverfahren
Im Jahr 2026 beträgt die Grundsicherung für eine alleinstehende Person in Deutschland 563 € pro Monat. Dieser Betrag wurde seit 2024 nicht mehr angehoben: Nach der Neuberechnung hätte er eigentlich auf 557 € sinken müssen, doch eine gesetzliche Schutzklausel verbietet eine Kürzung des bereits festgelegten Standard-Sozialhilfesatzes.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist keine feste Zahlung in Höhe von 563 € für jeden Antragsteller. Das Sozialamt berechnet die Beihilfe individuell: Zum Standardbetrag werden die anrechenbaren Kosten für Wohnen, Heizen, Versicherungen und besondere Bedürfnisse hinzugerechnet, anschließend wird das angerechnete Einkommen abgezogen. Daher kann die tatsächliche Beihilfe sowohl unter 563 € liegen als auch diesen Betrag deutlich übersteigen.
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Was ist die Grundsicherung in Deutschland?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Grundsicherung für Menschen im Rentenalter und für Volljährige, die aufgrund ihres Gesundheitszustands dauerhaft erwerbsunfähig sind. Die Leistung wird durch das vierte Buch des Sozialgesetzbuchs – SGB XII – geregelt.
Es handelt sich dabei weder um eine Rente noch um eine Versicherungsleistung. Die Leistung wird aus Steuermitteln finanziert, daher ist für den Bezug keine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren erforderlich. Ausschlaggebend sind der tatsächliche Bedarf des Antragstellers, sein Einkommen, sein Vermögen, seine Wohnkosten und seine familiäre Situation.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist auch nicht mit der Hilfe für erwerbsfähige Bedürftige zu verwechseln. Seit dem 1. Juli 2026 hat das ehemalige Bürgergeld für Arbeitssuchende das Grundsicherungsgeld nach SGB II abgelöst. Trotz ähnlicher Bezeichnungen handelt es sich um unterschiedliche Programme: Die Unterstützung für ältere Menschen und dauerhaft Erwerbsunfähige wird über das Sozialamt beantragt, die Unterstützung für Erwerbsfähige hingegen über das Jobcenter.
Wie viel kostet Wohnen in Deutschland im Jahr 2026?– Das erfahren Sie hier.
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?
Die Grundsicherung wird Personen gewährt, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und die notwendigen Lebenshaltungskosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Eine deutsche Erwerbszeit oder ein Anspruch auf eine Versicherungsrente sind keine zwingende Voraussetzung.
Zwei Hauptgruppen können einen Antrag stellen:
- Personen, die das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht haben
- Personen ab 18 Jahren mit dauerhafter vollständiger Erwerbsunfähigkeit
Das Rentenalter hängt vom Geburtsjahr ab und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für im Jahr 1960 Geborene liegt die Regelgrenze beispielsweise bei 66 Jahren und 4 Monaten, für im Jahr 1964 oder später Geborene bei 67 Jahren.
Eine vollständige Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung unter normalen Arbeitsmarktbedingungen weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. Die Einschränkung muss dauerhaft sein. Wird die Erwerbsunfähigkeit nur als vorübergehend anerkannt, können anstelle der Grundsicherung andere Arten von Sozialhilfe gewährt werden.
Bei der Beurteilung werden das Einkommen und das Vermögen des Antragstellers sowie das seines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners, mit dem er zusammenlebt, berücksichtigt. Die Leistung kann verweigert werden, wenn die Person über ausreichende Mittel zur Selbstversorgung verfügt oder in den vergangenen zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Bedarf an Sozialhilfe herbeigeführt hat.
Wie man im Jahr 2026 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und den Aufenthaltsstatus in Deutschland erhält – lesen Sie unter dem Link.
Wie hoch ist die Leistung im Jahr 2026?
Die Standardhöhe der Grundsicherung hängt vom Familienstand und den Lebensumständen des Empfängers ab.
Im Jahr 2026 gelten folgende monatliche Sätze:
- 563 € – für Alleinstehende oder alleinerziehende Eltern, die einen eigenen Haushalt führen
- 506 € pro Partner – für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die zusammenleben
- 451 € – für einzelne volljährige Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, insbesondere wenn sie in einer stationären Einrichtung leben
Somit beträgt der Standardanteil der Beihilfe für einen alleinstehenden Empfänger 6.756 € pro Jahr und für ein Paar 1.012 € pro Monat bzw. 12.144 € pro Jahr. Diese Beträge gelten vor Berücksichtigung von Einkommen, Wohnkosten, Heizkosten und möglichen Zuschlägen.
Die Sätze blieben auf dem Niveau der Jahre 2024–2025. Nach offizieller Berechnung hätte der Standardbetrag für eine alleinstehende Person im Jahr 2026 bei 557 € liegen sollen, wurde jedoch dank eines gesetzlichen Schutzmechanismus für bereits festgelegte Leistungen nicht gekürzt. Daher erhalten die Empfänger weiterhin die Grundsumme von 563 €.
Wo man in Deutschland ohne Sprachkenntnisse Arbeit finden kann – das erklären wir hier.
Was ist im Gesamtbetrag der Sozialhilfe enthalten?
Die Standardbeihilfe von 563 € ist für die täglichen Ausgaben bestimmt: Verpflegung, Kleidung, Körperpflegeartikel, Haushaltswaren, Strom (ohne Heizkosten) sowie die grundlegende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Empfänger verteilt diesen Betrag selbstständig auf die wesentlichen Bedürfnisse.
Zusätzlich zur Grundsicherung können folgende Kosten berücksichtigt werden:
- Angemessene Wohnkosten
- Kosten für Heizung und zentrale Warmwasserversorgung
- Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Gesetzlich vorgesehene Zuschläge für besondere Bedürfnisse
- Einzelne einmalige Ausgaben, zum Beispiel für die Erstausstattung der Wohnung
Der Mietzuschuss wird nicht als einheitlicher Betrag für ganz Deutschland festgelegt. Das Sozialamt berücksichtigt die ortsüblichen Preise, die Wohnfläche, die Anzahl der Bewohner sowie die Richtlinien der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Bezirks. Übersteigt die Miete die zulässige Obergrenze, kann das Sozialamt verlangen, die Ausgaben zu senken, eine günstigere Wohnung zu finden oder die Differenz selbst zu tragen.
Die Kosten für professionelle oder häusliche Pflege sind nicht immer direkt in der Grundsicherung enthalten. Bei Bedarf können sie durch die Pflegeversicherung oder das separate Sozialprogramm „Hilfe zur Pflege“ übernommen werden. Daher hängt die Gesamtunterstützung nicht nur vom Standardsatz ab, sondern auch von den individuellen Bedürfnissen der Person.
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Wann wird der Zuschlag von 17 % gewährt?
Der Zuschlag in Höhe von 17 % wird nicht automatisch allen Menschen mit Behinderung gewährt. Anspruch darauf haben Personen, die das festgelegte Rentenalter erreicht haben oder vollständig erwerbsunfähig sind und offiziell den Vermerk „G“ in ihrem Schwerbehindertenausweis nachweisen können. Dieser Vermerk bedeutet eine erhebliche Einschränkung der Fähigkeit, sich selbstständig fortzubewegen.
Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Standardbetrag:
- Bei einer Grundrente von 563 € – 95,71 € pro Monat
- Bei einem Betrag von 506 € – 86,02 € pro Monat
- Bei einem Betrag von 451 € – 76,67 € pro Monat
Beispielsweise kann eine alleinstehende Person mit einem Standardsatz von 563 € und einem bestätigten Anspruch auf den Zuschlag 658,71 € erhalten, ohne Berücksichtigung von Miete, Heizkosten und anderen Ausgaben.
Ein Zuschlag von 17 % ist auch für Schwangere ab dem Ende der 12. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats vorgesehen, in dem die Entbindung stattfand. Einzelne Zuschläge können Personen gewährt werden, die Kinder alleine erziehen, aus medizinischen Gründen eine teurere Ernährung benötigen oder Wasser mit einer eigenen Anlage in der Wohnung erwärmen. Jeder Anspruch muss durch Unterlagen belegt werden.
Wie wirken sich Einkommen und Vermögen auf die Auszahlung aus?
Die Grundsicherung deckt nur den Teil der notwendigen Ausgaben ab, den eine Person nicht selbst bezahlen kann. Das Sozialamt berücksichtigt Rente, Arbeitsentgelt, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen, Zinsen, Einkünfte aus dem Ausland und die meisten anderen regelmäßigen Einkünfte. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern werden die gemeinsamen finanziellen Mittel geprüft.
Nicht jedes Einkommen wird in voller Höhe abgezogen. Beispielsweise können vom Einkommen 30 %, jedoch nicht mehr als 50 % des Standardbetrags für eine alleinstehende Person, unberücksichtigt bleiben – im Jahr 2026 sind das maximal 281,50 € pro Monat. Besondere Erleichterungen sind auch für Personen vorgesehen, die mindestens 33 Jahre anrechnungsfähige Zeiten für die Grundrente vorweisen können.
Bei der Vermögensprüfung kann das Sozialamt Folgendes berücksichtigen:
- Geld auf Bank- und Sparkonten
- Wertpapiere und Kapitalanlagen
- Immobilien, die nicht als geschützte Hauptwohnung gelten
- Fahrzeuge und anderes Vermögen von erheblichem Wert
- Finanzvermögen des Ehemanns, der Ehefrau oder des Lebenspartners
Die allgemeine Freigrenze für Geldersparnisse beträgt 10.000 € pro volljähriger Person. Eine angemessene Wohnung, in der der Antragsteller allein wohnt, muss unter bestimmten Voraussetzungen nicht verkauft werden. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben können notwendige Haushaltsgegenstände, bestimmte Altersvorsorgeguthaben und Mittel, die in angemessenem Umfang für die Bestattung zurückgelegt wurden.
Das Einkommen volljähriger Kinder oder Eltern des Leistungsempfängers wird in der Regel nicht berücksichtigt, sofern jeder von ihnen nicht mehr als 100.000 € brutto im Jahr verdient. Diese Regel gilt nicht für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: Deren Einkommen fließt direkt in die Berechnung ein.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Anspruch auf Grundsicherung zu prüfen, wenn das monatliche Gesamteinkommen einer Person unter 1.148 € liegt. Dies ist nur ein Richtwert: Das endgültige Ergebnis hängt in erster Linie von den Kosten für Wohnen und Heizen sowie den individuellen Bedürfnissen ab.
Wie wird die Grundsicherung berechnet: Beispiele?
Das Sozialamt ermittelt zunächst den Gesamtbedarf des Antragstellers: Es addiert den Pauschalbetrag, die anrechenbaren Kosten für Wohnen und Heizen sowie die entsprechenden Zuschläge. Von dem sich daraus ergebenden Betrag zieht es dann das anrechenbare Einkommen ab.
Alleinstehender Rentner
Die Person erhält eine Rente von 800 € pro Monat. Das Sozialamt hat 500 € für Miete und 100 € für Heizkosten als angemessen anerkannt:
563 € + 500 € + 100 € − 800 € = 363 €
Die voraussichtliche Höhe der Grundsicherung beträgt 363 € pro Monat.
Das gesamte verfügbare Einkommen einschließlich der Rente erreicht den ermittelten Bedarf von 1.163 €.
Ehepaar mit geringen Renten
Jedem Partner steht der Standardsatz von 506 € zu. Die anrechenbaren Ausgaben des Paares für Miete betragen 700 € und für Heizkosten 150 €. Die insgesamt angerechnete Rente beträgt 1.200 €:
506 € × 2 + 700 € + 150 € − 1.200 € = 662 €
Unter diesen Umständen kann das Paar etwa 662 € pro Monat erhalten.
Bezieher mit Anspruch auf einen Zuschlag von 17 %
Eine alleinstehende Person erhält eine Rente von 700 €, hat den nachgewiesenen G-Satz und zulässige Ausgaben für Wohnen und Heizen in Höhe von 600 €:
563 € + 95,71 € + 600 € − 700 € = 558,71 €
Die voraussichtliche Auszahlung beträgt 558,71 € pro Monat. Die tatsächliche Berechnung kann aufgrund von Sozialversicherungsbeiträgen, Freibeträgen für bestimmte Einkünfte und ortsüblichen Wohnkosten abweichen.
Wie beantragt man die Grundsicherung?
Die Grundsicherung wird nicht automatisch zusammen mit der Rente oder nach Feststellung der Erwerbsunfähigkeit gewährt. Der Antragsteller muss sich selbst beim Sozialamt seines Wohnorts melden. Je nach Gemeinde können die Unterlagen persönlich, per Post oder über den lokalen Online-Service eingereicht werden.
Dem Antrag sind in der Regel beizufügen:
- Reisepass oder Aufenthaltsgenehmigung
- Rentenbescheid oder Bescheinigungen über sonstige Einkünfte
- Kontoauszüge und Angaben zu Ersparnissen
- Mietvertrag sowie aktuelle Unterlagen zu Nebenkosten und Heizkosten
- Nachweise über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Unterlagen zu Immobilien, Fahrzeugen, Investitionen und sonstigen Vermögenswerten
- Bescheid über die vollständige Erwerbsunfähigkeit
- Bescheinigung über eine schwere Behinderung, falls der Antragsteller einen Zusatzzuschlag beantragt
Die Beihilfe wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Für vergangene Monate wird sie in der Regel nicht nachgezahlt, daher lohnt es sich nicht, den Antrag aufzuschieben. Selbst wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, ist es ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen und die erforderlichen Nachweise später auf Aufforderung des Sozialamts nachzureichen.
Die Grundsicherung wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; danach wird der Anspruch erneut geprüft. Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, Änderungen hinsichtlich seines Einkommens, seines Vermögens, seiner Anschrift, seiner Miete, seines Familienstands oder der Zusammensetzung seines Haushalts mitzuteilen. Ein ununterbrochener Auslandsaufenthalt von mehr als vier Wochen kann zur Aussetzung der Leistungen bis zur Rückkehr nach Deutschland führen.
Das deutsche Einwanderungsrecht unterliegt regelmäßigen Änderungen – in den Jahren 2025–2026 wurde eine Reihe von Änderungen am AufenthG verabschiedet, die sich auf die Aufenthaltsbedingungen und Verfahren für Flüchtlinge auswirkten. Um Ihre Chancen auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis richtig einzuschätzen und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, sollten Sie die Hilfe eines qualifizierten Fachmanns in Anspruch nehmen. Auf dem Portal Visit World steht Ihnen eine Beratung durch einen Einwanderungsanwalt zur Verfügung, der Ihnen hilft, sich mit den aktuellen Anforderungen des deutschen Rechts vertraut zu machen und die Unterlagen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation vorzubereiten.
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Zur Erinnerung! Über die Grundsicherung im Alter in Deutschland 2026 berichten wir in diesem Artikel.
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Häufig
gestellte Fragen
Muss man die eigene Wohnung verkaufen?
Kann man Grundsicherung zusammen mit einer Rente beziehen?
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Müssen Kinder für ihre Eltern, die Sozialhilfe beziehen, aufkommen?
Für welchen Zeitraum wird die Grundsicherung bewilligt?
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