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Geschäftsaufenthaltsgenehmigungen in Polen, der Slowakei und Spanien

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Geschäftsaufenthaltsgenehmigungen in Polen, der Slowakei und Spanien

Die Registrierung eines Unternehmens garantiert keinen Wohnsitz in Europa. Erfahren Sie, wie die Regelungen in Polen, der Slowakei und Spanien im Jahr 2026 aussehen

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Die Gründung eines Unternehmens, die Anmeldung eines Einzelunternehmens oder die Erlangung der Selbstständigkeit ist der erste Schritt, garantiert aber kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Daran erinnert die Analyse von relocate.to, die sich damit befasst, wie europäische Migrationsbehörden die Geschäftstätigkeit von Ausländern im Hinblick auf eine Aufenthaltserlaubnis bewerten.


Das Team von Visit World hat die Unterschiede zwischen den Regelungen in Polen, der Slowakei und Spanien detailliert untersucht und Informationen für das Jahr 2026 zusammengetragen – und erklärt, warum gängige Ratschläge aus dem Internet mitunter eine gefährliche Vereinfachung darstellen.


Ein Umzug in ein neues Land eröffnet nicht nur neue Chancen, sondern bringt auch eine Vielzahl von Dokumenten, Anforderungen und bürokratischen Feinheiten mit sich, die sich von Land zu Land unterscheiden. Eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie die Staatsbürgerschaft sind drei unterschiedliche Status mit jeweils eigenen Vorteilen und Verfahren zu deren Erlangung. 

Um den Überblick über die Anforderungen der einzelnen Länder zu behalten, hat das Team von Visit World „Einwanderungsleitfäden“ erstellt – Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jeden Weg der Umsiedlung. Geben Sie Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Zielland ein – und erhalten Sie innerhalb weniger Minuten einen personalisierten Leitfaden.




Kann man durch ein eigenes Unternehmen eine Aufenthaltserlaubnis in Europa erhalten?


Immer mehr Ausländer, die sich seit einigen Jahren mit einem befristeten Aufenthaltsstatus in Europa aufhalten, stellen sich dieselbe Frage: Kann ihr eigenes Unternehmen die Grundlage für einen dauerhaften Aufenthalt bilden? Die Logik der europäischen Migrationsbehörden ist hier recht eigenwillig: Nicht die bloße Unternehmensregistrierung wird bewertet, sondern inwieweit die Tätigkeit einer Person die Voraussetzungen für eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis erfüllt. Daher können zwei Unternehmer mit nahezu identischem Geschäftsmodell durchaus unterschiedliche Entscheidungen erhalten.


Neue Regelungen zum Kauf von Immobilien in Polen finden Sie unter dem angegebenen Link.


Unternehmensgründung und Aufenthaltsrecht sind nicht dasselbe


Einer der häufigsten Fehler ist die Verwechslung des Rechts zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit mit dem Recht, sich auf dieser Grundlage im Land aufzuhalten. Ein Ausländer kann ein Unternehmen gründen, Mitgründer werden oder sogar sein erstes Einkommen erzielen – und das bedeutet dennoch kein automatisches Aufenthaltsrecht.


Für die Aufenthaltserlaubnis ist eine gesonderte Rechtsgrundlage erforderlich: beispielsweise eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Selbstständige oder ein anderer Status, der in der nationalen Gesetzgebung des jeweiligen Landes vorgesehen ist. In Polen, der Slowakei und Spanien gibt es solche Voraussetzungen, allerdings mit sehr unterschiedlichen Bedingungen.




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Polen: Es gibt eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis, aber die Unternehmensregistrierung allein genügt nicht


Polen bietet eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit an. Sie richtet sich an Personen, deren Hauptgrund für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten tatsächlich die Geschäftstätigkeit ist.


Hierbei werden nicht nur die Registrierungsunterlagen, sondern auch die tatsächlichen Kennzahlen des Unternehmens bewertet: Einkommen, Anzahl der Beschäftigten und die Aussichten, die festgelegten wirtschaftlichen Kriterien in naher Zukunft zu erfüllen. Zu den offiziellen Erläuterungen für Ausländer gehört insbesondere das Kriterium eines Unternehmenseinkommens in Höhe von mindestens zwölf durchschnittlichen Monatsgehältern in der jeweiligen Woiwodschaft – oder alternative Bedingungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen oder Plänen zur Unternehmensentwicklung.


Ab dem 5. März 2026 gelten in Polen wieder die allgemeinen Voraussetzungen für die meisten befristeten Aufenthaltstitel. Das bedeutet, dass das Szenario „Ich melde heute eine Firma an und reiche morgen die Unterlagen für eine Aufenthaltserlaubnis ein“ in der Praxis immer seltener funktioniert: Es muss die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen werden, nicht die bloße Existenz einer juristischen Person.


Lesen Sie auch: Die beliebtesten Berufe in Polen, in denen Ausländer am häufigsten arbeiten.


Slowakei: Ein Vorteil für Berufstätige


Das slowakische Verfahren unterscheidet sich etwas. Der befristete Aufenthalt (prechodný pobyt) ist hier stets an einen bestimmten Zweck gebunden, und Unternehmertum ist einer dieser Zwecke. Für diesen Zweck wird eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahre erteilt. Wer seine Tätigkeit ändert, muss in der Regel eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Im Juli 2026 wurde ein Mechanismus in die Gesetzgebung aufgenommen, der diejenigen begünstigt, die bereits seit Längerem tatsächlich ein Unternehmen führen: Ein Antragsteller kann eine Aufenthaltserlaubnis auf einem bestimmten Zweck beantragen, wenn er die entsprechende Tätigkeit unmittelbar vor Antragstellung mindestens sechs Monate lang tatsächlich ausgeübt hat. Dies gilt nicht nur für die gewerbliche Tätigkeit, sondern auch für andere gesetzlich vorgeschriebene Aufenthaltszwecke.


Für Unternehmer ist der Unterschied hierbei grundlegend. Wer tatsächlich ein halbes oder ein Jahr lang selbstständig gearbeitet hat – mit Kunden, Buchhaltung und Steuerhistorie – ist deutlich besser positioniert als jemand, der sein Unternehmen erst kurz vor der Antragstellung gegründet hat.


Spanien: Übergang nach Reform 2026 realistischer gestaltet


Die bedeutendsten Änderungen des vergangenen Jahres fanden in Spanien statt. Im April 2026 aktualisierte das Land seine Migrationsbestimmungen, und am 22. Juni veröffentlichte das Staatssekretariat für Migration die Sonderrichtlinie SEM 2/2026 zum Übergang von befristeten Aufenthaltstiteln zu anderen Arten von Aufenthaltserlaubnissen – insbesondere solchen, die ohne Ausreise aus dem Land vollzogen werden können. Die Liste umfasst auch die im Gesetz 14/2013 zur Förderung von Unternehmern vorgesehenen Genehmigungen.


Voraussetzungen und Verfahren zur Beantragung eines Arbeitsvisums in Spanien finden Sie hier.


Die allgemeine spanische Gesetzgebung sieht die „autorización de residencia temporal y trabajo por cuenta propia“ – eine befristete Aufenthalts- und Selbstständigenerlaubnis – vor. Aber auch hier reicht die Registrierung als Selbstständiger nicht aus: Sie müssen die Erfüllung der Anforderungen der gewählten Tätigkeit nachweisen – gegebenenfalls Qualifikationen oder Berufserfahrung, die erforderlichen Lizenzen – sowie die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen und gegebenenfalls die Auswirkungen des Projekts auf die Schaffung von Arbeitsplätzen belegen.


Das spanische Modell bietet zudem einen entscheidenden Vorteil: Die Aufenthaltsdauer aufgrund des vorherigen befristeten Status wird vollständig auf die fünfjährige, ununterbrochene Aufenthaltsdauer angerechnet, die für den Erhalt einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist. Das heißt, die Aufenthaltszeiten der verschiedenen Status werden addiert und nicht neu berechnet, wenn sich die Grundlage ändert.


Welche Steuern zahlen Arbeitnehmer, Unternehmer und Immobilieneigentümer in Spanien?


Drei gängige Irrtümer über Geschäfts- und Aufenthaltsgenehmigungen


Die Praxis zeigt, dass die meisten Enttäuschungen nicht mit den Regeln selbst, sondern mit falschen Erwartungen zusammenhängen:


- „Registrieren Sie ein Unternehmen – und Sie erhalten automatisch eine Aufenthaltserlaubnis.“ In keinem der drei Länder funktioniert es so einfach: Die Unternehmensregistrierung ist nur ein Baustein, keine alleinige Grundlage.

- „Das Wichtigste ist ein guter Businessplan.“ Ein Plan mag für ein neues Projekt wichtig sein, doch die Migrationsbehörden prüfen die vorgelegten Nachweise viel genauer: Einkommen, Steuererklärungen, Sozialversicherungsbeiträge, Kundenverträge, Buchhaltung und Investitionen.

- „Sie müssen dringend ein Unternehmen gründen, bevor Ihr aktueller Status abläuft.“ Ein kurz vor der Antragstellung künstlich gegründetes Unternehmen wirkt in der Regel weniger überzeugend als eine bestehende Anstellung, familiäre Verhältnisse oder jahrelanger legaler Aufenthalt im Land.


Worauf achten die Migrationsbehörden eigentlich?


Trotz nationaler Unterschiede ist die Logik in allen drei Ländern recht ähnlich: Die Behörde muss sicherstellen, dass die Unternehmensgründung nicht nur ein Vorwand für die Erlangung eines Dokuments ist, sondern eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Die Dauer der Geschäftstätigkeit, die Steuerhistorie, Kontoauszüge, Verträge und Rechnungen, der Kundenstamm, die Sozialversicherungsbeiträge, Schuldenfreiheit, erforderliche Berufsgenehmigungen und die Fähigkeit des Antragstellers, seinen Lebensunterhalt mit dieser Tätigkeit zu bestreiten, können von Bedeutung sein. Je länger ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits besteht, desto einfacher ist es in der Regel, seine Existenz nachzuweisen – wobei die konkreten Kriterien stets vom Land und der Art der Genehmigung abhängen.


Wie die Beispiele Polen, Slowakei und Spanien zeigen, ist die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis über ein Unternehmen selten so einfach wie die bloße Registrierung einer Firma. Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen, Einkommenskriterien und Fristen, die ohne sorgfältige Vorbereitung leicht übersehen werden können.

Der „Einwanderungsleitfaden“ von Visit World bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und der Staatsbürgerschaft aus verschiedenen Gründen, darunter auch aus geschäftlichen. Das Dokument enthält eine vollständige Liste der benötigten Unterlagen, die Antragsgebühren und die Bearbeitungszeiten, die Kontaktdaten der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes sowie praktische Tipps, die Ihnen bei der Antragstellung Zeit sparen. Alle Informationen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten nach der Registrierung per E-Mail im PDF-Format. Bevor Sie ein Unternehmen gründen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, prüfen Sie, ob Ihre Situation die Anforderungen des gewählten Landes erfüllt. Bestellen Sie den „Einwanderungsleitfaden“ auf dem Visit World-Portal.




Wir möchten Sie daran erinnern: Die Niederlande zählen weiterhin zu den vielversprechendsten Arbeitsmärkten Europas für Ausländer: Arbeitgeber suchen dringend Fachkräfte in technischen Berufen, der Medizin, der Logistik, der IT und vielen anderen Branchen. Wir haben bereits über die beliebtesten Stellenangebote in den Niederlanden, Gehaltsniveaus, Chancen für Bewerber ohne Niederländischkenntnisse und die Regelungen zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis ab 2026 gesprochen.


Foto – erstellt von Gemini




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Rechtsberatung durch einen lokalen Spezialisten in Visa- und Migrationsfragen;

Reiseversicherung für die ganze Welt (bitte wählen Sie das gewünschte Land und die Staatsangehörigkeit aus, um die Leistungen zu erhalten);

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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich eine Aufenthaltserlaubnis für Selbständige von einer regulären Arbeitserlaubnis?

Eine Arbeitserlaubnis beinhaltet in der Regel eine Anstellung bei einem bestimmten Arbeitgeber, während eine Aufenthaltserlaubnis für Selbständige für die unabhängige wirtschaftliche Tätigkeit des Antragstellers ausgestellt wird. Dies wirkt sich auch auf die erforderlichen Dokumente aus: Anstelle eines Arbeitsvertrags verlangen die Behörden Nachweise, dass das Unternehmen tragfähig ist, wie z.B. Steuerunterlagen, Verträge und Investitionsnachweise.

Kann man einen solchen Antrag stellen, während man sich noch im Ausland befindet, oder muss man bereits im Land sein?

Was passiert mit der Aufenthaltserlaubnis, wenn der Antragsteller später sein Unternehmen schließt?

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