In Polen werden die Straßenbenutzungsgebühren für einen Teil der Autofahrer abgeschafft: Was sich ab September 2026 ändern wird
Ab dem 21. September 2026 ändern sich in Polen die Regeln für die Nutzung des e-TOLL-Systems für Personenkraftwagen mit Anhängern. Ein Teil der Fahrer wird keine elektronische Maut mehr entrichten müssen, jedoch müssen Nutzer mit einem Restguthaben auf ihrem Konto die Rückerstattung selbst beantragen. Wir erklären, wen die neuen Regeln betreffen und was vor der Schließung des Kontos zu tun ist
Das Reisen durch Polen mit einem PKW und Anhänger oder Wohnwagen wird einfacher. Ab dem 21. September 2026 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und einem Anhänger auf Straßen, auf denen die elektronische Mauterhebung gilt, keine Maut mehr über das e-TOLL-System entrichten. Die Änderungen sind in den Novellen zum polnischen Gesetz über öffentliche Straßen verankert.
Die neue Regelung ist besonders wichtig für Touristen, die mit PKWs und Wohnwagen, Wohnanhängern oder anderen leichten Anhängern durch Polen reisen. Die Aufhebung der Verpflichtung zur Nutzung von e-TOLL bedeutet jedoch nicht automatisch eine Rückerstattung der bereits auf dem Systemkonto verbleibenden Beträge. Den Fahrern stehen ab dem 21. September 2026 sechs Monate Zeit zur Verfügung, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Im Folgenden klären wir, wer genau von der Maut befreit wird, wer e-TOLL weiterhin benötigt und wie man nicht die nicht genutzten Guthaben auf dem Konto verliert.
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In vielen Ländern ist die Benutzung von Autobahnen gebührenpflichtig, und dafür benötigen Sie eine elektronische Vignette. Dabei handelt es sich um eine digitale Genehmigung, die die Bezahlung der mautpflichtigen Straßen bestätigt und automatisch anhand des Autokennzeichens überprüft wird – ohne Aufkleber und Papierbelege. Wenn Sie die Vignette vor der Reise online beantragen, vermeiden Sie Bußgelder, Verzögerungen auf der Straße und unangenehme Situationen bei Kontrollen.
In Polen ändern sich die e-TOLL-Regeln: Was passiert ab dem 21. September
Ab dem 21. September 2026 treten in Polen Änderungen in Kraft, durch die ein Teil der Fahrer von der Verpflichtung befreit wird, die elektronische Maut über das e-TOLL-System zu entrichten. Betroffen sind leichte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die mit einem Anhänger fahren.
Bisher war das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger ausschlaggebend. Übersteigte dieses 3,5 Tonnen, konnte ein solcher Fahrzeugzug der Registrierungspflicht bei e-TOLL und der Abgabezahlung auf den entsprechenden Straßenabschnitten unterliegen.
Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften führt das bloße Vorhandensein eines Anhängers nicht mehr zur Verpflichtung, e-TOLL zu nutzen, sofern das Fahrzeug zur Kategorie der Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gehört. Dies betrifft insbesondere viele Fahrer, die mit Wohnwagen, Gepäckanhängern oder anderen leichten Anhängern unterwegs sind.
Das e-TOLL-System in Polen wird dabei nicht generell abgeschafft. Es gilt weiterhin für Fahrzeuge und Beförderungskategorien, die gemäß der polnischen Gesetzgebung weiterhin zur Zahlung der elektronischen Maut verpflichtet sind.
Weitere Informationen zu den aktuellen Mauttarifen in Polen im Jahr 2026 finden Sie unter dem Link.
Wer muss in Polen keine Maut mehr zahlen?
Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, die einen Anhänger ziehen. Ab dem 21. September 2026 müssen solche Fahrzeuge das e-TOLL-System nicht mehr zur Bezahlung der Maut auf Straßen nutzen, die zum elektronischen Mautnetz gehören.
In der Praxis können die Änderungen für folgende Reisende relevant sein:
- mit einem Pkw mit Wohnwagen
- mit einem Pkw mit Gepäck- oder Lastanhänger
- mit einem leichten Fahrzeug mit Anhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs selbst 3,5 Tonnen nicht überschreitet
Bisher wurde in solchen Fällen das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger berücksichtigt. Übersteigte dieses 3,5 Tonnen, musste der Fahrer auf den entsprechenden mautpflichtigen Abschnitten das e-TOLL-System nutzen. Nach der Gesetzesänderung entfällt diese Verpflichtung für die genannte Fahrzeugklasse.
Dabei ist es wichtig, genau auf das in den Zulassungsunterlagen angegebene zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu achten. Die Aufhebung der Maut gilt nicht automatisch für alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen.
Erfahren Sie mehr darüber, in welchen europäischen Ländern neue Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen eingeführt wurden, unter dem Link.
Was ändert sich für Fahrzeuge mit Anhängern und Wohnwagen?
Die auffälligste Neuerung betrifft Fahrer, die mit Anhängern und Wohnwagen durch Polen reisen. Ab dem 21. September 2026 unterliegt ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen nicht mehr der e-TOLL-Pflicht, nur weil die zulässige Gesamtmasse zusammen mit dem Anhänger diesen Schwellenwert überschreitet.
Für Touristen bedeutet dies unkompliziertere Reisen mit dem eigenen Auto und einem Wohnwagen. Beträgt beispielsweise das zulässige Gesamtgewicht eines PKWs 2,5 Tonnen und das des Anhängers 1,2 Tonnen, ergibt dies insgesamt 3,7 Tonnen. Nach den alten Vorschriften hätte eine solche Kombination unter die e-TOLL-Regelung fallen können, doch ab dem 21. September 2026 entfällt für sie die Verpflichtung zur Zahlung der elektronischen Maut.
Allerdings sollte man einen Anhänger nicht mit einem Wohnmobil verwechseln. Handelt es sich um ein selbstfahrendes Wohnmobil, hängt dessen Status vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs selbst ab. Für Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen gelten die e-TOLL-Regeln weiterhin. Das polnische System wird auch künftig für die Kategorien schwerer Fahrzeuge gelten, für die eine elektronische Mautzahlung vorgesehen ist.
Wir haben bereits darüber berichtet, wofür Touristen im Jahr 2026 auf Europas Straßen am häufigsten mit Bußgeldern belegt werden.
Wer muss e-TOLL weiterhin nutzen?
Die Abschaffung der Maut für Pkw mit Anhängern bedeutet nicht, dass das e-TOLL-System nicht mehr gilt. Es bleibt weiterhin verbindlich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie für Busse, die mautpflichtige Abschnitte der polnischen Straßen befahren.
Nach dem 21. September 2026 wird e-TOLL weiterhin genutzt von:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen
- Bussen, unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht
- anderen schweren Fahrzeugen, die gemäß den polnischen Vorschriften der elektronischen Mautpflicht unterliegen
Für diese Fahrzeuge hängt die Höhe der Gebühr von der Straßenkategorie, dem zulässigen Gesamtgewicht und der Umweltklasse des Fahrzeugs ab. Im Jahr 2026 hat Polen zudem das von e-TOLL abgedeckte Straßennetz erweitert, daher sollte man vor einer Fahrt mit einem schweren Fahrzeug nicht nur die Fahrzeugkategorie, sondern auch die konkrete Route überprüfen.
Touristen mit selbstfahrenden Wohnmobilen sollten ebenfalls auf die Fahrzeugpapiere achten: Wenn das zulässige Gesamtgewicht eines solchen Fahrzeugs 3,5 Tonnen überschreitet, unterliegt es auf mautpflichtigen Abschnitten weiterhin den e-TOLL-Regelungen.
In unserem vorherigen Artikel haben wir berichtet, wo man in Europa ein Elektroauto am günstigsten und schnellsten aufladen kann.
Wie erhält man das auf dem e-TOLL-Konto verbleibende Guthaben zurück?
Fahrer, die nach dem 21. September 2026 nicht mehr verpflichtet sind, e-TOLL zu nutzen, sollten ihren Kontostand gesondert überprüfen. Nicht verbrauchte Guthaben werden nach der Änderung der Vorschriften nicht automatisch zurückerstattet. Um diese zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Nach Angaben des polnischen e-TOLL-Systems haben Nutzer ab Inkrafttreten der neuen Vorschriften sechs Monate Zeit, um die Rückerstattung zu beantragen. Dies betrifft insbesondere den Restbetrag auf dem e-TOLL-Konto sowie die als Sicherheit hinterlegten Beträge, sofern diese rückerstattungsfähig sind.
Daher sollten Fahrer, die das System ausschließlich mit einem Fahrzeug mit Anhänger genutzt haben, nach dem 21. September Folgendes tun:
- Den Kontostand in ihrem e-TOLL-Konto überprüfen
- Gegebenenfalls einen Antrag auf Rückerstattung stellen
- Sicherstellen, dass im System die aktuellen Bank- und Kontaktdaten hinterlegt sind
- Die Antragstellung nicht bis zum Ablauf der sechsmonatigen Frist aufschieben
Wird der Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gestellt, kann der Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrags verfallen, und die nicht genutzten Mittel fließen in den Nationalen Straßenfonds Polens. Genau aus diesem Grund ist dieser Punkt auch für diejenigen Fahrer wichtig, die nach der Änderung der Vorschriften gar nicht mehr vorhaben, e-TOLL zu nutzen.
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Vor der Reise ist es wichtig zu überprüfen, ob Sie für die mautpflichtigen Straßen in den Ländern Ihrer Reiseroute eine Vignette benötigen. Das Fehlen einer gültigen Vignette kann zu Bußgeldern und automatischen Verstößen durch Kameras führen. Die Beantragung einer elektronischen Vignette bei Visit World ist eine einfache Möglichkeit, ruhiger zu reisen, ohne unnötige Kosten und Überraschungen unterwegs!
Zur Erinnerung! Reisen durch Europa müssen im Jahr 2026 trotz des allgemeinen Preisanstiegs nicht unbedingt teuer sein. Analysten haben eine Rangliste der günstigsten Reiseziele erstellt, bei denen man Erholung, Erlebnisse und moderate Kosten miteinander verbinden kann. Über günstige Reiseziele in Europa, die für einen Urlaub im Jahr 2026 in Betracht kommen, berichten wir unter dem folgenden Link.
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Häufig
gestellte Fragen
Wann wird das e-TOLL-System in Polen für Pkw mit Anhänger abgeschafft?
Muss e-TOLL gezahlt werden, wenn das Fahrzeug zusammen mit dem Anhänger mehr als 3,5 Tonnen wiegt?
Wird die e-TOLL-Gebühr für Wohnmobile abgeschafft?
Was passiert mit dem Guthaben, das noch auf dem e-TOLL-Konto verbleibt?
Werden nach dem 21. September alle Straßen in Polen für PKWs mautfrei sein?
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